„Ich war im Gefängnis, und Ihr…?“
Gefangenschaft und die Sorge um die Gefangenen werden in der Bibel immer wieder erwähnt. Beim Evangelisten Matthäus heißt es:
„Ich war im Gefängnis , und ihr habt mich besucht.“
(Mt 25,36)
Diese Aussage, so die deutschen Bischöfe in ihrem Hirtenbrief Nr. 84 aus dem Jahre 2006, „ist Maßstab und Bezugspunkt für den Umgang mit Gefangenen in der christlichen Tradition von den Anfängen bis heute“. Für ihren Hirtenbrief wählten sie die Aufforderung des Apostel Paulus im Hebräerbrief: „Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen“ ( Heb 13,3) als Titel .
Und als Untertitel: „Der Auftrag der Kirche im Gefängnis“.
Der erste Satz lautet: „Die Gefängnisseelsorge gehört zu den ursprünglichen Feldern des pastoralen Handelns der Kirche“.
Bei den etwa 200 Justizvollzugsanstalten in Deutschland mit etwa 70.000 Insassen arbeiten etwa 300 Seelsorgerinnen und Seelsorger. Wenn sie Strafgefangene, Untersuchungsgefangene oder Sicherungsverwahrte besuchen, tun sie dies also vom Evangelium Christi her und im Auftrag ihrer Kirche.
Zu ihren Hauptaufgaben gehören das seelsorgliche Gespräch unter vier Augen, Gruppenangebote, die diakonischen Unterstützung der Inhaftierten , die Förderung von familiären Kontakten als auch die Feier des Gottesdienstes.
Die Seelsorge gilt nicht allein den Gefangenen und ihren Angehörigen, sondern auch den Bediensteten.
Gefängnisseelsorge geschieht in Baden-Württemberg im Rahmen der „Allgemeinen Richtlinien für den Dienst der evangelischen und katholischen Anstaltsseelsorger in den Justizvollzugsanstalten“ auf der Grundlage von Art.4 Abs.1 und 2 (Glaubens-,Gewissens-und Bekenntnisfreiheit), sowie Art. 140 (Zulassung in die Anstalten) Grundgesetz.
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger arbeiten mit anderen Fachdiensten an der Erreichung des Vollzugsziels – ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung – zusammen. Ihre seelsorgliche Verschwiegenheit besteht jedoch weiterhin. Gerade das Beicht- und Seelsorgegeheimnis ermöglicht Gefangenen oftmals eine Offenheit und eine Auseinandersetzung mit ihrer Straftat und ihrem Leben.
Die Gefängnisseelsorge trägt damit auch zum Schutz der Gesellschaft vor Straftaten bei („Täterarbeit ist Opferschutz“ ).
Auf Initiative der Gefängnisseelsorge hin, entstand im Innenhof beim neuen Haftgebäude ein Labyrinth. Die Inschrift der Tafel lautet:
Das Labyrinth ist ein Symbol für den Lebensweg.
Es lädt ein, sich aufzumachen, auf dem Weg zu bleiben, sich zu besinnen, sich zu wenden und anzukommen.
Kontakt
N.N.
Gefängnisseelsorger
Tel: 07131/798-440
Fax: 07131/79 81 09
Anschrift
Justizvollzugsanstalt Heilbronn
Steinstrasse 21
74072 Heilbronn
Weitere Informationen
- Hirtenschreiben der deutschen Bischöfe Nr.84 „ Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen“ ( Heb 13,3). Der Auftrag der Kirche im Gefängnis
- Leitbild der katholischen Gefängnisseelsorge in den Diözesen Freiburg und Rottenburg-Stuttgart
- Homepage der Kath. Gefängisseelsorge
- Homepage der Diözese Rottenburg-Stuttgart